28.01.2021 | erstellt von: Wolf-Ulrich Schlösser |
3. Radverkehrskonzpt der Stadt Fulda verabschiedet

Am 28.01.2021 war es endlich so weit: Das 3. Radverkehrskonzept der Stadt Fulda, ausgearbeitet vom Planungsbüro RV-K aus Frankfurt, wurde in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses vor der Kommunalwahl im März einstimmig angenommen. Bereits im November 2019 wurde mit dem Radverkehrskonzept begonnen und nach einer Bürgerbeteiligung im Januar 2020 vom Planungsbüro mit offensichtlich vielen Befahrungen ausgearbeit. Es folgten noch Korrekturen durch die Verwaltung und die Gremien. Nun sind endlich die in vier Prioritätskategorien klassifizierten Aufgaben formuliert, die der Stadt gestellt sind, um das Radwegenetz auf den Stand der Technik zu bringen. Peinlich, dass vom Planungsbüro auch viele Mängel aufgeführt werden wurden, um deren Beseitigung die Fuldaer Bürger und der ADFC schon seit Jahren die Stadt ersuchen: Bordsteinkanten, Umlaufsperren, fehlende oder falsche Markierungen, Poller ohne Reflektoren, abenteuerliche Radweg-Enden...

Die nun (hoffentlich) folgende Umsetzung der über 100 Einzelmaßnahmen, so führte Herr Stadtbaurat Daniel Schreiner in seinen Erläuterungen aus, erfordert Finanzmittel in Höhe von 79 Mio. Euro für die nächsten 9 Jahre, denn das Konzept setzt das Jahr 2030 zum Ziel. Auf die Stadt entfallen für diese Zeit 26 Mio. Euro. Die Umsetzung, so wurde deutlich gemacht, wird auch von Fördermitteln abhängen, die von Bund und Land gewährt werden. Denn viele Radverkehrsanlagen in Fulda sind fördermittelfinaziert und nicht allein von der Stadt bezahlt. Diskussionen unter den Stadtverordneten kamen bei der im Konzept beiligenden Prioritätenliste auf: Was soll überhaupt, was muss zuerst, was kann erst später erledigt werden? Und wie erfolgen im Konkreten die Umsetzungen, wenn es heißt: „Straßenraum zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs neu ordnen“ so z.B. bei der Leipziger Straße? Interessant wurde es, als Details zur Sprache kamen: Daniel Schreiner bejahte die Frage nach der Beachtung aktueller Vorgaben bei der Gestaltung von Kreisverkehren z.B. an der Sickelser Straße, die von einem Abgeordneten konkret angefragt wurde.
Wir werden zu gegebener Zeit nachsehen. Im Land Hessen sind seit 2020 Qualitätsstandards für Radverbindungen bindend: siehe Musterlösungen und Qualitätsstandards, erarbeitet von der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen, der auch Fulda angehört.
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